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Tarifverträge für das Baugewerbe 2009/2010
Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellt / Poliere

Harald Schröer
Zentralverband des Deutschen baugewerbes
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln

Die neue Tarifbroschüre enthält alle nach dem Ergebnis der diesjährigen Schlichtungsverhandlungen im Baugewerbe geltenden Tarifverträge sowie die für die Bauwirtschaft besonders wichtigen Gesetzestexte in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Die „Tarifverträge für das Baugewerbe 2009/2010“ enthalten folgende gesetzliche und tarifliche Neuregelungen:
- neue Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen
- Festbeträge für Monat Mai 2009
- Öffnungsklausel für Firmentarifverträge in den alten Bundesländern
- Beschäftigungssicherungsklausel in den neuen Bundesländern
- neue Lohnregelung mit Feuerungsbauzuschlägen im feuerungstechnischen Gewerbe
- neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne
- gesetzliche Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung
- Neuberechnung des Zuschlagssatzes für die Lohnzusatzkosten.

Die Broschüre enthält darüber hinaus alle Gesetzestexte zur ganzjährigen Beschäftigung und zum Arbeitsschutz für das Baugewerbe in aktueller Fassung, nützliche tabellarische Übersichten, ein ausführliches Stichwortverzeichnis sowie eine Berechtigung für den Online-Zugriff auf wichtige tarifliche Aktualisierungen bis zur nächsten Ausgabe dieser Broschüre.

Die Tarifbroschüre steht unter redaktioneller Leitung von RA Harald Schröer, der als stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZDB für die Sozial- und Tarifpolitik unmittelbar an allen Tarifverhandlungen beteiligt ist (Pressetext).


Inhalt:

1 Rahmentarifverträge
2 Zusatztarifverträge für Spezialgewerbezweige
3 Lohn- und Gehaltstarifverträge
4 Tarifliche Zusatzleistungen
5 Sozialkassen-Tarifverträge
6 Schlichtung im Baugewerbe
7 Ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft
8 Arbeitsschutz im Baugewerbe
9 Anhang


Beschreibung:

Im Vorwort verweist RA Schröer darauf, dass sich dem juristischen Laien und dem Betriebspraktiker nicht alle Inhalte aus dem Wortlaut der Tarifverträge erschließen. Teilweise muss die Tarifgeschichte und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte herangezogen werden.
Für den Praktiker ist dies nicht ganz einfache Kost. Es lohnt sich jedoch, da hier viele Eigenheiten zu Tage treten. Die tarifliche Arbeitszeit ist in den Monaten Januar bis März und im Dezember eine anderes als im Rest des Jahres. Wer mit einem Unternehmer über Nachträge (insbesondere bei öffentlichen Bauten) verhandeln muss, ist gut beraten sich die Erschwerniszuschläge (§ 6) vor Augen zu führen. Zum Beispiel werden Zuschläge in kontaminierten Bereichen und in großen Höhen fällig.


Bewertung:

Naturgemäß ein notwendiges Werk für Angestellte und Arbeitgeber. Auch Bauingenieure die in die Tiefen der Kalkulation einsteigen müssen eine hilfreiche Übersicht.
Die Broschüre ist handlich und übersichtlich aufgebaut. Für das schmale Bändchen zu teuer.


Berlin im Juli 2009