
Rechtssicherheit beim Bauen im Bestand
Dr. Harald Brock, Dr. Hendrik Schilder und Dr. Daniel Strupp
VERLAGSGESELLSCHAFT RUDOLF MÜLLER GmbH & Co. KG
Die Komplexität von Baumaßnahmen im Bestand berührt zahlreiche rechtliche Spezialgebiete, wie z. B. öffentliches Baurecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Denkmalschutz und Mietrecht. Das Baubestandsrisiko, welches Kosten-, Zeit- und Qualitätsverluste umschreibt, kann entscheidend minimiert werden, wenn diese rechtliche Vielfalt bei Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau bereits im Vorfeld hinreichend berücksichtigt wird.
Die Neuerscheinung „Rechtssicherheit beim Bauen im Bestand“ vermittelt dem Auftragnehmer und Auftraggeber von Bauleistungen die baurechtlichen Besonderheiten beim Bauen im Bestand und berücksichtigt dabei die wesentlichen Punkte des Bauordnungs-, Bauvertragsrechts und Mietrechts. Der Themenband reduziert die einschlägigen Rechtsfragen bei Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau auf die wichtigsten Kernaussagen und beschreibt sie gut verständlich. Grafisch hervorgehobene Hinweise und Tipps geben dem Baupraktiker konkrete Handlungsanweisungen. Darüber hinaus unterstützen Fallbeispiele und Urteile sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei einer rechtssicheren Bauabwicklung. Der VOB/B-Text, Auszüge aus BGB zum Werkvertrag sowie aus der HOAI 2009 im Anhang runden das von Experten auf das Wesentliche zugeschnittenen Themenband ab (Verlagstext).
Inhalt:1. Öffentliches Baurecht
2. Bauvertragsrecht
3. Architekten- und Fachplanerverträge
4. Mietrecht
5. Anhang
6. Literaturverzeichnis
7. Stichwortverzeichnis
Beschreibung:DIN A 4 mit flexiblen Einband, auf schönem Papier zweispaltig gedruckt. Hinweise, Tipps und Beispiele sind jeweils grau hinterlegt.
Es werden drei große Bereiche - Öffentliches Baurecht, Bauvertragsrecht und Architektenverträge - behandelt.
Im Vorwort wird darauf hingewiesen, dass das Bauen um Bestand den Neubau bei weitem überflügelt. Im ersten Kapitel wird deutlich dargelegt wie lange der Bestandschutz für Nutzungen reicht. Hier dürfte der Bauherr und der Architekt manche Überaschung erleben. Hier sei nur ein Tipp wörtlich wiedergegeben: "Vor dem Erwerb eines Bestandsobjektes bzw. vor dem Beginn von Planungen für den Umbau sollte immer Einsichtnahme in die Baugenehmigungsvorgänge der jeweiligen Bauaufsicht genommen werden, um für die einzelnen Räumlichkeiten die genehmigte Nutzung festzustellen und mit der tatsächlichen Nutzung abzugleichen." Auch der Denkmalschutz wird erschöpfend behandelt.
Im Kapitel Bauvertragsrecht wird es für den Architekten heftiger. Zwar stehen die Regelungen der VOB im Vordergrund, es werden aber auch die Grundlagen des BGB erörtert. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Vergabeformen (Pauschalpreisvertrag, Detailpauschalvertrag, Generalunternehmer-, Generalübernehmer- und Generalplanervergabe) werden durch umfangreiche Hinweise auf die Rechtsprechung deutlich gemacht. Dankenswerterweise wird die Problematik des Baubestandsrisikos und deren Übertragung auf den Auftragnehmer behandelt.
Im Kapitel Architekten- und Fachplanerverträge wird die oft vorzufindene Laxheit beim Abschluss von Architekten- und Fachplanerverträgen aufs Korn genommen. Noch immer hat sich nicht bei allen Kollegen herumgesprochen, dass die HOAI Preisrecht ist und die Leistungen - insbesondere beim Bauen im Bestand - detailliert festgelegt werden müssen. Der einfache Hinweis auf die Leistungsphasen der HOAI ist völlig unzureichend. Das berühmte Urteil des BGH vom 22.10.1991 über den Umfang der Bauüberwachung sowie die neuen Regelungen der HOAI im Hinblick auf die Probleme beim Bauen im Bestand werden aufgeführt. Einige Seiten werden den oft übersehenen Problemen des Urheberrechts gewidmet.
Zum Schluss werden sieben Seiten dem Mietrecht gewidmet.
Bewertung:Ein prima, praxistaugliches Buch. Architekten und Ingenieure beschäftigen sich meist nur gezwungenermaßen mit rechtlichen Problemen. Damit sie dies nicht zu spät - nach Eintritt von Problemen - tun, sei ihnen dieses Buch wärmstens ans Herz und auf den Schreibtisch gelegt. Hier ist der Spagat zwischen profunden rechtlichen Wissen und einer den Ingenieuren entgegenkommenden Lesbarkeit gelungen!
Berlin im Februar 2011